Die Evangelische Kirche von Westfalen hat sich entschlossen, ihren Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung in Form eines Gesetzes zu verankern und der existenziellen Relevanz des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. In ihrem Klimaschutzgesetz (KliSchG) von November 2022 verpflichtet sie sich zur Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele. Die Umsetzung erfolgt durch das landeskirchliche Klimabüro, das Gemeinden und Kirchenkreise berät und unterstützt.
Bis zum Jahr 2035 sollen die Treibhausgasemissionen gemäß § 3 des KliSchGum 90 Prozent reduziert werden, alle Emissionen darüber hinaus, müssen kompensiert werden. Das Ziel ist die Klimaneutralität bis 2045.
Das Klimabüro ist auf landeskirchlicher Ebene in verschiedene Strukturen eingebunden und koordiniert den übergreifenden Klimaschutzprozess. In den Kirchenkreisen sind Klimaschutzmanager*innen tätig, die vor Ort Maßnahmen zur Emissionsreduktion, insbesondere im Gebäudebereich, umsetzen...
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Auf der interaktiven Karte siehst du, wo schon Klimaschutzprojekte in deiner Umgebung auf dem Weg sind. Nimm Kontakt auf und vernetze dich! Alle Infos zu den Klimaschutzzielen, deren Umsetzung sowie Fortbildungen zum Thema findest du auf der Webseite Kirche und Klima.
Der Klimaschutzplan EKvW gibt die Richtung für Maßnahmen vor Ort vor, indem er den einzelnen Stellen die Wahl lässt, welche Werkzeuge jeweils sinnvoll sind. Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen können so passgenaue Lösungen finden. Deshalb kann jedes Leitungsgremium, jeder Entscheidungstragende und jeder Fachmensch vor Ort helfen: indem er oder sie laufende Prozesse unterstützt – oder ganz neue anstößt.
Beschluss mehrerer Einzelmaßnahmen zum Klimaschutz durch die Landessynode.
Die Verabschiedung der „Klimaschutzrichtlinie-EKD“ durch die EKD-Synode im September 2022 verpflichtet alle Gliedkirchen zum Klimaschutz; Inkrafttreten am 1.Oktober 2022.
Verabschiedung des „Klimaschutzgesetz (KliSchG) der EKvW“ durch die Herbstsynode der EKvW. Das Gesetz gilt als die zentrale Rechtsquelle zum Klimaschutz in der EKvW.
Erlass der „Verordnung zum Klimaschutzgesetz“ (VO.KliSchG), die konkrete Regelungen zur Verwendung der Klimapauschale trifft. Die Gelder dürfen nur in Investitionen, Personal oder Zinsen/Tilgungen fließen. Genaueres entscheiden die Kirchenkreise und Landeskirche jeweils für ihre Bereiche (zu den Erläuterungen).
Die Kirchenleitung der EKvW beschließt einstimmig den Klimaschutzplan EKvW. Dieser wurde in einem partizipativen Prozess mit Aktiven aller kirchlichen Ebenen entwickelt und benennt Strategien, Maßnahmen und Verantwortliche zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035. Der Plan hat eine Laufzeit bis 2027.
Die Landessynode wird über den Klimaschutzplan informiert. Es wird betont, dass in fast allen Kirchenkreisen hauptamtliche Klimaschutzmanager*innen ihre Arbeit aufnehmen. Zudem wird ein verbindliches Energiemonitoring eingeführt, und über 100 Kitas beteiligen sich an einem Programm zur Klimaneutralität.
Evaluation der bisherigen Maßnahmen, Veröffentlichung eines Klimaschutzbericht (Zwischenberichts) zur Zielerreichung und der Eröffnungsbilanz 2023.
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Evangelische Kirche von Westfalen Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-462
E-Mail: zukunftsgestalten@ekvw.de