Prävention und Intervention is-fullwidth pull-top

    Was sind "Prävention und Intervention"?

    Mit Synodenbeschluss vom November 2020 wurde das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (KGSsG) eingeführt. Es regelt die Anforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und nennt Maßnahmen zu deren Vermeidung und Hilfen in Fällen, in denen sexualisierte Gewalt erfolgt (ist). Die Einrichtungen der Stabsstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (2019), der Ansprechstelle für Betroffene (2019), und der Fachstelle „Prävention und Intervention“ (2022) sind Teil der institutionellen Umsetzung des Kirchengesetzes.

     

    Die Ansprechstelle für Betroffene bietet Gespräche und Unterstützung an, die auf Wunsch unter der Verschwiegenheit des Seelsorgegeheimnisses stattfinden können.

     

    In der Fachstelle sind sowohl die Präventionsarbeit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt als auch die Meldestelle bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt und die Beratung von Interventionsprozessen vereint.

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    Das wollen wir erreichen:

    Die ForuM-Studie hat Risiken, Defizite und Grenzen des Systems aufgezeigt. Menschen mit Fachexpertise sind vonnöten, die einen externen Blick auf Strukturen und Prozesse werfen. Die westfälische Landeskirche möchte Räum schaffen, in denen sich jede*r sicher und angenommen fühlt und in denen eine Kultur des grenzwahrenden Umgangs selbstverständlich ist. Dafür ist zusätzlich zum Ausbau und der stetigen Anpassung der Bereiche Prävention und Intervention auch die Weiterentwicklung im Bereich Aufarbeitung nötig.

    Die Betroffenenperspektive und strukturelle Partizipationsmöglichkeiten für Betroffene sollen immer mehr in den Fokus des Themas rücken und die Kommunikation prägen.

    So transformiert der Aufbau von "Prävention und Intervention" unsere Landeskirche:

    Alle 20 Landeskirchen haben sich nach Veröffentlichung der Studie 2024 zu einheitlichen Standards der Prävention und Transparenz, einheitlichen Anerkennungsverfahren und einem einheitlichen Prozess der weiteren Aufarbeitung sexualisierter Gewalt verpflichtet. Dies soll in besonderer Weise im Austausch mit dem Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt in der EKD geschehen. Diese Anforderungen gilt es, auf landeskirchlicher Ebene umzusetzen und auf Grundlage aktueller Entwicklungen und Erkenntnisse, immer wieder neu zu überprüfen. Die Betroffenenorientierung gibt dabei den Blickwinkel auf das System vor und muss das Selbstverständnis jedes Mitarbeitenden prägen. Ebenso gilt es, den durch die Forschenden des ForuM-Verbundes dringend angeratenen Kulturwandel innerhalb der evangelischen Kirche voranzutreiben. Dabei sind theologische Fragen ebenso in den Blick zu nehmen wie strukturelle Faktoren und Machtaspekte.

    Teamwork in der EKvW
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    🙏

    Du bist dabei:

    In den Kirchenkreisen gibt es Präventionsfachkräfte, die bei der Erstellung und Weiterentwicklung von Schutzkonzepten helfen und Projekte und Veranstaltungen vor Ort organisieren. Auf der Karte findest du Ihre Kontaktdaten sowie andere Projekte zum Thema.

    Das haben Prävention und Intervention mit dir zu tun:

    Als Teil der Evangelischen Kirche von Westfalen sind alle Mitarbeitenden verantwortlich dafür, dass Kirche ein sicherer Ort wird. Du als Einzelne*r weißt nach deiner Präventionsschulung „hinschauen – helfen – handeln“, wie wichtig das Thema ist und welche Probleme speziell in Kirche bestehen. Du kennst die Meldepflicht und weißt, dass deine Haltung den Unterschied machen kann. Prävention, Intervention und Aufarbeitung sind nur mit den Mitarbeitenden gemeinsam möglich.

    Wo oder wie kann ich mitmachen?

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    Eine Timeline

    Wann hat der Prozess angefangen, was waren Meilensteine bis hier, wohin soll es noch gehen?

    • 2013

      Errichtung der „Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (FUVSS) bei der Diakonie RWL

    • November 2018

      Synodenbeschluss über die „Verantwortung und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche“ mit dem damit verbundenen Auftrag, für die EKvW ein Kirchengesetz zur Prävention und Intervention bezüglich sexualisierter Gewalt zu erarbeiten

    • Februar 2019

      Einrichtung der Stelle einer Beauftragten Person für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

    • Januar 2020

      Abschluss der ersten Qualifizierung von „Multiplikator*innen hinschauen-helfen-handeln“ - Anschließend beginnt die flächendeckende Schulungsarbeit in der EKvW.

    • April 2020

      Kostenübernahme für anwaltliche Erstberatung bei Verdacht der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung

    • März 2021

      Mit der Etablierung des „Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ und der zugehörigen Ausführungsverordnung (April 2021) werden klare Standards zum Schutz vor und im Umgang mit sexualisierter Gewalt geschaffen.

    • August 2022

      In der Stabsstelle „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ wird eine eigene Fachstelle „Prävention und Intervention" in Westfalen eingerichtet

    • November 2023

      Die Fachstelle der EKvW entwickelt einen Interventionsleitfaden für den Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt.

    • Februar 2024

      Die Evangelischen Kirchen und die Diakonie in NRW gründen einen gemeinsamen Verbund zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, später: Aufbau der “Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) West” im Verbund mit der EKiR, der Lippischen Landeskirche und dem Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe

    • Ende 2024

      Mehr als 25.000 berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen innerhalb der EKvW haben an Schulungen zum Thema „Umgang mit sexualisierter Gewalt“ teilgenommen. Die flächendeckende Schulungsarbeit geht weiter.

    • Januar 2025

      Die Kriminologin Dr. Charlotte Nieße wird die Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung und übernimmt die Leitung von Stabs- und Fachstelle.

    • März 2025

      Abschluss der zehnten Qualifizierung von „Multiplikator*innen hinschauen-helfen-handeln“. Weitere folgen.


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    Weitere Informationen

    Meldestelle

    für (Verdachts-)Fälle

    Ansprechstelle

    für Betroffene

    Präventionsarbeit

    in der EKvW

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    Ansprechpersonen

    Solltest du selbst von sexualisierter Gewalt oder Missbrauch betroffen (gewesen) sein, kannst du dich – auf Wunsch unter absoluter Verschwiegenheit - an Pfarrerin Dr. Britta Jüngst wenden.

     

    Bei einem Verdachtsfall, der Meldung eines Vorfalls oder einer (anonymen) Beratung wende dich bitte an eine der Referentinnen für Intervention, Jelena Kracht und Marion Neuper.

     

    Als Referent für allgemeine Präventionsarbeit unterstützt Christian Weber von landeskirchlicher Seite die Kirchenkreise bei der Präventionsarbeit. Die dortigen Präventionskräfte helfen wiederum praktisch den Gemeinden und Organisationen, zum Beispiel bei der Erstellung von Schutzkonzepten.

     

    Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung bei der Landeskirche und Leitung der Stabsstelle und Fachstelle ist die Kriminologin Dr. Charlotte Nieße. Sie ist zuständig für die landeskirchliche Gesamtkonzeption des Themenbereichs und vertritt die EKvW in den verschiedenen dazugehörigen Gremien.


    Dr. Britta Jüngst

    Dr. Britta Jüngst

    Pfarrerin, Ansprechstelle
    Telefon: 0521 594-208
    britta.juengst@ekvw.de

    Jelena Kracht

    Jelena Kracht

    Referentin für Intervention
    Telefon: 0521 594-386
    jelena.kracht@ekvw.de

    Marion Neuper

    Marion Neuper

    Referentin für Intervention
    Telefon: 0521 594-387
    marion.neuper@ekvw.de

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    Christian Weber

    Christian Weber

    Referent für allgemeine Präventionsarbeit
    Telefon: 0521 594-380
    christan.weber@ekvw.de

    Dr. Charlotte Nieße

    Dr. Charlotte Nieße

    Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
    Telefon: 0521 594-308
    charlotte.niesse@ekvw.de

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    Transformation der Evangelischen Kirche von Westfalen
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