In der Kirchenordnung (KO) halten wir unsere grundlegende Verständigung fest, wer wir als Kirche sein wollen, was wir tun und wie wir funktionieren. Sie ist als Kirchenverfassung das „Grundgesetz“ der Evangelischen Kirche von Westfalen. Unsere Kirchenordnung wurde zwar immer wieder angepasst. Trotzdem merkt man ihr an, dass sie aus dem Jahr 1953 stammt. Zu den rasanten Entwicklungen im Heute passt sie nicht immer.
Präses Dr. Adelheid Ruck-Schröder beschreibt es so: „Die Evangelische Kirche von Westfalen ist in vielen Bereichen innovativ unterwegs. Und dafür brauchen wir auch eine innovative
Kirchenordnung.“
Neu wird die Kultur sein, die hinter den Rechtstexten liegt: Weniger in Behördenlogik alles absichern, stattdessen mehr Verantwortung vor Ort voraussetzen. Wir möchten freier und
flexibler werden. Das gilt etwa für verschiedene Formen von Gemeinden im Kirchenkreis. Auch im Abschnitt zum „Kirchlichen Leben“ mit den Themen Gottesdienst, Sakramente usw. hinterfragen
wir, welche Regeln es eigentlich wirklich braucht. Die Gremienstrukturen müssen so aufgebaut sein, wie es ihrer Funktion am besten dient. Änderungsbedarf gibt es auch in den Grundsätzen,
die das gemeinsame Wirken verschiedener Mitarbeitender am kirchlichen Auftrag beschreiben.
Revision schließt natürlich auch eine bewahrende Perspektive ein. So wird auch das presbyterial-synodale Verfassungsprinzip der revidierten Kirchenordnung zugrunde liegen. Vieles wird
vertraut wirken.
Der Prozess war seit Beginn partizipativ angelegt. 2024 fanden etwa drei Konsultationstage statt, bei denen Menschen aus vielen kirchlichen Bereichen ihre Änderungsbedarfe äußerten. Ein kleines KO-Revisionsteam im Landeskirchenamt erstellt in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Beruf und Ehrenamt die Entwurfstexte. Sie werden in den Ständigen Ausschüssen der Landessynode, in der Kirchenleitung und im Kollegium des Landeskirchenamtes beraten und nun im Beteiligungsverfahren zur Diskussion gestellt.
Über die revidierte Kirchenordnung wird die Landessynode diskutieren und beschließen. Auf dem Weg dahin sollen möglichst viele Menschen die Gelegenheit haben, ihre Perspektiven und Erfahrungen einzubringen. Die Angebote richten sich an alle Mitglieder unserer Kirche. Auch weitere interessierte Menschen dürfen sich äußern. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich einzubringen.
Sind die Entwürfe gut? Liefern sie schon die Antworten, die es braucht? Sind sie verständlich formuliert und inhaltlich praxistauglich? Welche Wege sollten wir beschreiten, welche lieber nicht und wo müssen wir noch über Alternativen nachdenken? Die Revision der Kirchenordnung wirft zahlreiche und teils grundlegende Fragen auf, über die man trefflich streiten kann – und soll!
Damit die revidierte Kirchenordnung gut wird, kommt es auf Menschen an, die ihre Perspektiven und Erfahrungen einbringen. Alle Rückmeldungen werden genutzt, um die Entwürfe besser zu machen. Eine Auswertung der Rückmeldungen wird auch der Landessynode vorgelegt, wenn sie über die revidierte Kirchenordnung beschließt.
Nein! Das Beteiligungsverfahren erfolgt gestaffelt in 2025 und 2026. Zunächst erhalten Sie den Entwurf für neue Grundartikel.
Später folgen Pakete zu den Themen „Kirchliches Leben“, „Menschen, Mitglieder und Personal“ sowie schließlich „kirchliche Organisation“.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens finden öffentliche Online-Gesprächstermine statt. Eingeladen sind nicht nur die Mitglieder der Leitungsorgane, sondern alle Mitglieder der Evangelischen Kirche von Westfalen und alle weiteren Interessierten. Dort wird ein offener Austausch über die Entwurfstexte mit dem KO-Revisionsteam möglich sein.
Entwurfstexte: „Grundartikel“
Entwurfstexte: „Grundartikel“
Entwurfstexte: „Gottesdienst, Taufe, Abendmahl, Kirchenmusik“
Entwurfstexte: „Segnung, Trauung, Bestattung, Seelsorge“
Entwurfstexte: „Diakonie, Ökumene, Mission, Bildung, Konfirmation“
Entwurfstexte: „Segnung, Trauung, Bestattung, Seelsorge“
Entwurfstexte: „Diakonie, Ökumene, Mission, Bildung, Konfirmation“
Entwurfstexte: „Gottesdienst, Taufe, Abendmahl, Kirchenmusik“
Textpaket 1: Grundartikel
Das erste Paket enthält den Entwurf für die neuen Grundartikel, die der Kirchenordnung wie eine Präambel voranstehen. Dort werden die elementaren Fragen des kirchlichen Selbstverständnisses und Auftrags behandelt.
Unter dem folgenden Link können Sie online direkt zum Textentwurf Stellung nehmen:
Textpaket 2: Kirchliches Leben
Das zweite Paket behandelt das „Kirchliche Leben“ mit folgenden Themenabschnitten: Gottesdienst, Taufe, Abendmahl, Segnung, Trauung, Bestattung, Seelsorge, Bildung, Konfirmation, Kirchenmusik, Diakonie, Ökumene, Mission. Die Entwürfe sollen den zweiten Teil der bestehenden Kirchenordnung sowie deren Begleitregelungen ersetzen.
Unter dem folgenden Link können Sie online direkt zum Textentwurf Stellung nehmen:
Zuständig ist auf Landeskirchenebene das Juristische Dezernat. Direkte Ansprechperson ist Jutta Beldermann als Koordination der Revision der KO.
Zentrale Mailadresse für alle Anfragen zur Revision der Kirchenordnung ist:
ko-revision@ekvw.de
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Evangelische Kirche von Westfalen Landeskirchenamt
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