Die Kirchenordnung ist die Grundlage aller Gesetze und Bestimmungen in der Kirche. Viele Verantwortliche in der Ev. Kirche von Westfalen wünschen sich Veränderungen in den Regeln der Kirche. Vieles ist für den Alltag der Gemeinden und Kirchenkreise zu kompliziert, zu starr und mit zu viel Aufwand verbunden. Eine Expertengruppe arbeitet deshalb seit dem ersten Auftrag im Jahr 2021 an einer überarbeiteten Fassung der Kirchenordnung in den Bereichen (Gremien-)Organisation und Personal sowie Kirchliches Leben.
Viele Artikel sind nicht (mehr) gut verständlich und schrecken eher ab, als dass sie Lust machen, die Kirchenordnung als Rahmenkonsens und Unterstützung der Arbeit in Gemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirche zu nutzen. Eine Überarbeitung der von 1953 stammenden Kirchenordnung soll in Ausrichtung und Sprache der heutigen Gestalt der Kirche entsprechen und die Entwicklung der zukünftigen Gestalt ermöglichen.
Eine umfassende Beschreibung des kirchlichen Auftrags wird in der revidierten Kirchenordnung den Kern bilden, an dem sich alle inhaltlichen Regelungen ausrichten. Die Kirchenordnung soll die Kirche in ihren gleichzeitigen Eigenschaften als Bewegung, Institution und Organisation erfassen und ihre schrittweise Entwicklung ermöglichen und begleiten. Sie soll zur Verantwortungsübernahme vor Ort ermutigen und auf das Prinzip „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ statt „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ setzen.
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Auf der Karte siehst du, wo die Veränderung in er Ordnung schon heute erprobt wird mit dem Gemeindeleitungserprobungsgesetz. Nimm Kontakt auf und vernetze dich!
Das Kirchenrecht gilt für alle Körperschaften der Evangelischen Kirche von Westfalen. Um in Zukunft zeitgemäß handlungsfähig zu bleiben, braucht es eine Modernisierung. Diese soll allen in der EKvW arbeitenden Menschen – ehrenamtlich oder hauptamtlich – zugutekommen.
Die Landessynode soll 2027 über die revidierte Kirchenordnung beschließen. Im Prozessplan vorgesehen sind für das Jahr 2025 Werkstattgespräche, die es interessierten Synodalen und den Teilnehmenden der bisherigen Konsultationen ermöglicht, an der Entwicklung der revidierten Kirchenordnung mitzuwirken.
Entwurfstexte: Gottesdienst, Taufe, Abendmahl
Entwurfstexte: Bestattung, Trauung, Seelsorge
Entwurfstexte: Bildung, Arbeit mit Zielgruppen
Entwurfstexte Kirchenorganisation: Gemeinde
Entwurfstexte Kirchenorganisation: Kirchenkreis
Entwurfstexte Kirchenorganisation: Landeskirche
Zuständig ist auf Landeskirchenebene das Juristische Dezernat. Direkte Ansprechperson ist Jutta Beldermann als Koordination der Revision der KO.
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Evangelische Kirche von Westfalen Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-462
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