Revision der Kirchenordnung is-fullwidth pull-top

    Was ist die "Revision der Kirchenordnung"?

    In der Kirchenordnung (KO) halten wir unsere grundlegende Verständigung fest, wer wir als Kirche sein wollen, was wir tun und wie wir funktionieren. Sie ist als Kirchenverfassung das „Grundgesetz“ der Evangelischen Kirche von Westfalen. Unsere Kirchenordnung wurde zwar immer wieder angepasst. Trotzdem merkt man ihr an, dass sie aus dem Jahr 1953 stammt. Zu den rasanten Entwicklungen im Heute passt sie nicht immer.


    Präses Dr. Adelheid Ruck-Schröder beschreibt es so: „Die Evangelische Kirche von Westfalen ist in vielen Bereichen innovativ unterwegs. Und dafür brauchen wir auch eine innovative Kirchenordnung.“

    Die Revision der Kirchenordnung im Video-Überblick

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    Kirchenordnung neu gestalten pull-top-50
    Teamwork in der EKvW
    Was soll sich ändern - und was nicht?

    Neu wird die Kultur sein, die hinter den Rechtstexten liegt: Weniger in Behördenlogik alles absichern, stattdessen mehr Verantwortung vor Ort voraussetzen. Wir möchten freier und flexibler werden. Das gilt etwa für verschiedene Formen von Gemeinden im Kirchenkreis. Auch im Abschnitt zum „Kirchlichen Leben“ mit den Themen Gottesdienst, Sakramente usw. hinterfragen wir, welche Regeln es eigentlich wirklich braucht. Die Gremienstrukturen müssen so aufgebaut sein, wie es ihrer Funktion am besten dient. Änderungsbedarf gibt es auch in den Grundsätzen, die das gemeinsame Wirken verschiedener Mitarbeitender am kirchlichen Auftrag beschreiben.
    Revision schließt natürlich auch eine bewahrende Perspektive ein. So wird auch das presbyterial-synodale Verfassungsprinzip der revidierten Kirchenordnung zugrunde liegen. Vieles wird vertraut wirken.

    Das ist bisher passiert:

    Der Prozess war seit Beginn partizipativ angelegt. 2024 fanden etwa drei Konsultationstage statt, bei denen Menschen aus vielen kirchlichen Bereichen ihre Änderungsbedarfe äußerten. Ein kleines KO-Revisionsteam im Landeskirchenamt erstellt in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Beruf und Ehrenamt die Entwurfstexte. Sie werden in den Ständigen Ausschüssen der Landessynode, in der Kirchenleitung und im Kollegium des Landeskirchenamtes beraten und nun im Beteiligungsverfahren zur Diskussion gestellt.


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    So funktioniert die Beteiligung:

    Über die revidierte Kirchenordnung wird die Landessynode diskutieren und beschließen. Auf dem Weg dahin sollen möglichst viele Menschen die Gelegenheit haben, ihre Perspektiven und Erfahrungen einzubringen. Die Angebote richten sich an alle Mitglieder unserer Kirche. Auch weitere interessierte Menschen dürfen sich äußern. Deshalb gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich einzubringen. 

    • Es gibt das klassische Stellungnahme-Verfahren für Leitungsorgane. Leitungsorgane sind nicht darauf beschränkt, sondern können sich auch an den weiteren Formaten beteiligen.
    • Bei offenen Online-Gesprächsterminen können sich alle Interessierten mit dem KO-Revisionsteam austauschen.
    • Die Entwurfstexte sind Teil von Online-Umfragen, bei der alle eingeladen sind, unmittelbare Rückmeldungen zu geben. Auch Presbyterien und andere Gremien können ihre Stellungnahme in diese Weise abgeben. 
    • Kirchenkreise können Menschen aus dem KO-Revisionsteam einladen, um vor Ort eine Informations- und Beratungsveranstaltung durchzuführen. Das kann beispielsweise anlässlich einer Kreissynode sein. 

    Wie wirkt die Beteiligung?

    Sind die Entwürfe gut? Liefern sie schon die Antworten, die es braucht? Sind sie verständlich formuliert und inhaltlich praxistauglich? Welche Wege sollten wir beschreiten, welche lieber nicht und wo müssen wir noch über Alternativen nachdenken? Die Revision der Kirchenordnung wirft zahlreiche und teils grundlegende Fragen auf, über die man trefflich streiten kann – und soll! 

     

    Damit die revidierte Kirchenordnung gut wird, kommt es auf Menschen an, die ihre Perspektiven und Erfahrungen einbringen. Alle Rückmeldungen werden genutzt, um die Entwürfe besser zu machen. Eine Auswertung der Rückmeldungen wird auch der Landessynode vorgelegt, wenn sie über die revidierte Kirchenordnung beschließt. 

    Kommt jetzt der gesamte neue Text auf einmal?

    Nein! Das Beteiligungsverfahren erfolgt gestaffelt in 2025 und 2026. Zunächst erhalten Sie den Entwurf für neue Grundartikel.

    Später folgen Pakete zu den Themen „Kirchliches Leben“, „Menschen, Mitglieder und Personal“ sowie schließlich „kirchliche Organisation“.

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    Hier können Sie sich beteiligen:

    Die nächsten Online-Gesprächstermine:

    Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens finden öffentliche Online-Gesprächstermine statt. Eingeladen sind nicht nur die Mitglieder der Leitungsorgane, sondern alle Mitglieder der Evangelischen Kirche von Westfalen und alle weiteren Interessierten. Dort wird ein offener Austausch über die Entwurfstexte mit dem KO-Revisionsteam möglich sein.

    • Donnerstag, 13. November 2025, 9:00 – 11:00 Uhr

      Entwurfstexte: „Grundartikel“

    • Dienstag, 18. November 2025, 17:30 – 19:30 Uhr

      Entwurfstexte: „Grundartikel“

    • Donnerstag, 4. Dezember 2025, 19:00 – 21:00 Uhr

      Entwurfstexte: „Gottesdienst, Taufe, Abendmahl, Kirchenmusik“

    • Mittwoch, 14. Januar 2026, 19:00 – 21:00 Uhr

      Entwurfstexte: „Segnung, Trauung, Bestattung, Seelsorge“

    • Mittwoch, 4. Februar 2026, 13:30 – 15:30 Uhr

      Entwurfstexte: „Diakonie, Ökumene, Mission, Bildung, Konfirmation“

    • Freitag, 13. Februar 2026, 15:00 – 17:00 Uhr

      Entwurfstexte: „Segnung, Trauung, Bestattung, Seelsorge“

    • Donnerstag, 5. März 2026, 17:00 – 19:00 Uhr

      Entwurfstexte: „Diakonie, Ökumene, Mission, Bildung, Konfirmation“

    • Donnerstag, 12. März 2026, 9:00 – 11:00 Uhr

      Entwurfstexte: „Gottesdienst, Taufe, Abendmahl, Kirchenmusik“

    💻 Zoom-Link für alle Gesprächstermine 💻

    Entwurfstexte und Umfrage

    Textpaket 1: Grundartikel

    Das erste Paket enthält den Entwurf für die neuen Grundartikel, die der Kirchenordnung wie eine Präambel voranstehen. Dort werden die elementaren Fragen des kirchlichen Selbstverständnisses und Auftrags behandelt.

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    Textentwurf Grundartikel: Fließtext
    Entwurf Grundartikel Fließtext.pdf
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    Textentwurf Grundartikel: Tabelle mit stichwortartiger Begründung
    Entwurf Grundartikel Tabelle.pdf
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    Unter dem folgenden Link können Sie online direkt zum Textentwurf Stellung nehmen:

    📢​ Online-Umfrage zum Textpaket 1

    Textpaket 2: Kirchliches Leben

    Das zweite Paket behandelt das „Kirchliche Leben“ mit folgenden Themenabschnitten: Gottesdienst, Taufe, Abendmahl, Segnung, Trauung, Bestattung, Seelsorge, Bildung, Konfirmation, Kirchenmusik, Diakonie, Ökumene, Mission. Die Entwürfe sollen den zweiten Teil der bestehenden Kirchenordnung sowie deren Begleitregelungen ersetzen.

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    Textentwurf Kirchliches Leben: Fließtext
    Entwurf Kirchliches Leben Fließtext.pdf
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    Textentwurf Kirchliches Leben: Tabelle mit stichwortartiger Begründung
    Entwurf Kirchliches Leben Tabelle.pdf
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    Unter dem folgenden Link können Sie online direkt zum Textentwurf Stellung nehmen:

    📢​ Online-Umfrage zum Textpaket 2

    Weitere Informationen

    Webseite

    Kirchenrecht Westfalen

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    Ansprechpersonen

    Zuständig ist auf Landeskirchenebene das Juristische Dezernat. Direkte Ansprechperson ist Jutta Beldermann als Koordination der Revision der KO.

    Zentrale Mailadresse für alle Anfragen zur Revision der Kirchenordnung ist:
    ko-revision@ekvw.de


    Dr. Hans-T. Conring

    Dr. Hans-T. Conring

    Landeskirchenrat, Dezernent
    Telefon: 0521 594-165
    hans.conring@ekvw.de

    Jutta Beldermann

    Pfarrerin i. R. Jutta Beldermann

    Ehrenamtliche Koordinatorin KO-Revision
    jutta.beldermann@ekvw.de

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    Transformation der Evangelischen Kirche von Westfalen
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